AGB

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von DEIL Innenraum + Modernisierung / Denis Schneider e.K. und sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen DEIL Innenraum + Modernisierung / Denis Schneider e.K.  und dem Auftraggeber.
Gegenbestätigungen unserer Auftraggeber unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers und der darin enthaltenen Preise sind unverbindlich. Aufträge und Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird.

2.2 Maße sind nicht maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Die Angebote und dazugehörige Unterlagen sind stets vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall an Dritte, bzw. andere Unternehmen weiter zu geben.
Für die Angebotsunterlagen behält sich DEIL Innenraum + Modernisierung / Denis Schneider e.K.  den Eigentumsvorbehalt und das Urheberrecht vor.

2.4 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche weitere Vereinbarungen zu treffen

3. Preise

Alle im Angebot aufgeführten Preise sind im Sinne des §§ 14, 14 a Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit, die Preise verstehen sich damit als Endpreise ohne zuzügliche MwSt.

4. Auftragserteilung

Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie gelten erst dann als Auftrag, wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt worden sind.

5. Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenvoranschlag ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

6. Umfang der Lieferpflicht und Lieferbedingungen

6.1 Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend wenn ihr nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widersprochen wird.

6.2 Änderungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Technische Beratungen und Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen gegeben, irgendwelche Haftung daraus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen auf der Oberfläche der Werkstoffe, die produktionstechnisch bedingt sind, berechtigen nicht zur Beanstandung.

6.3 Für die Ausführung unseres Auftrages sind Strom und Wasser von Seiten des Bauherrn zu stellen.

7. Höhere Gewalt, Witterung, Streik und Aussperrung

Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten, Betriebsstörungen, Fahrzeugstörungen, ungünstige Witterungsverhältnisse und andere unabwendbare Ereignisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

8. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge

8.1 Offensichtliche Mängel müssen vier Wochen nach Lieferung der Ware bzw. Ausführung des Auftrags oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungen wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

8.2 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir – nach unserer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

8.3 Ist ein Mangel auf besondere Anweisung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Werkstoffe, die Beschaffenheit der Vorleistungen einer anderen Person oder eines anderen Unternehmers, oder nachträglich ohne unser Einverständnis durchgeführte Arbeiten und Veränderungen zurückzuführen, so sind wir von einer Gewährleistungshaftung für diese Mängel frei.

8.4 Solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8.5 Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9. Abnahme

Die Abnahme durch den Auftraggeber hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.

10. Preise

10.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Müssen die Arbeiten aufgrund von Umständen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, unterbrochen werden, oder entsteht ein zuvor nicht zu erkennender Mehraufwand, so haben wir Anspruch auf Vergütung der dadurch entstehenden Mehrkosten. Das gleiche gilt bei nachträglichen Änderungen.

10.2 Bei nicht veranschlagten Arbeiten erfolgt die Berechnung nach Lohnstunden, einschließlich etwaiger Auslösung und Fahrtauslagen. Das verbrauchte Material wird zu Tagespreisen berechnet.

11. Zahlung

11.1 Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Sofern nicht anders angegeben, ist die Zahlung der Lieferung bzw. der erbrachten Leistung sofort und ohne Abzüge zu begleichen.

11.2 Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden, die in etwa der Höhe des erbrachten Leistungswertes entsprechen. Soweit Teillieferungen und Teilleistungen in Betracht kommen, berechtigt nicht fristgemäße Zahlung zur Verweigerung der weiter zu erbringenden Leistung ohne Schadensersatzpflicht.

11.3 Bei Zahlungsverzug sind alle noch offenen Forderungen fällig, auch wenn vorher Stundung gewährt wurde. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Auftraggeber weder aufrechnen, noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund.
Alle Zahlungen des Schuldners werden auf die älteste Forderung im Kontokorrentverhältnis verrechnet.

12. Rücktritt vom Vertrag

Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern oder seine Zahlungsfähigkeit in Zweifel zu stellen, berechtigen uns, vom Vertrag schadensersatzfrei zurückzutreten.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14. Gerichtstand

Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim/Bundesrepublik Deutschland.